Manche besonderen Leistungen sind nicht standardmäßig in Ihrem Ticket inbegriffen. Sie müssen daher bei der Airline beantragt werden und gelten als Sonderleistungen.
Diese Kategorie umfasst folgendes:
- Sondergepäck (Fahrräder, Rollstühle, Sportgeräte, Musikinstrumente usw.)
- Minderjährige ohne Begleitung
- Besondere Ernährungsanforderungen an Bord
- Unterstützung am Flughafen
- Passagiere mit Mobilitätseinschränkungen bzw. mit Rollstuhl
- Passagiere, die mit Tieren reisen
Für diese Sonderleistungen gilt eine Höchstgrenze pro Flug. Daher muss die Airline diese Leistung vor dem Ausstellen des Tickets authorisieren. Wenn Sie mit einer Billigfluglinie reisen, müssen Sie sich direkt an die Airline wenden.