Da wir als Vermittler zwischen Ihnen und Ihren Reiseanbietern fungieren, deckt Ihre Opodo-Rechnung nur unsere Vermittlungsgebühr ab. Wenn Sie die offizielle Steuerrechnung für Ihren Flug, Ihr Hotel oder Ihren Mietwagen benötigen, müssen Sie diese direkt beim Reiseanbieter anfordern.
In diesem Artikel...
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- Rolle des Unternehmens als Online-Reisebüro
- An der Transaktion beteiligte Parteien
- Relevante Dienstleistungen
- Rechnungsstellungsvorschriften
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Opodo („Unternehmen“ oder „wir“ oder „uns“) stellt seinen Kunden Rechnungen auf der Grundlage der Rechnungsstellungsvorschriften Spaniens unter der juristischen Person Vacaciones eDreams S.L. aus.
Angesichts der Komplexität der für die Online-Reisebürobranche geltenden Rechnungsstellungsvorschriften befasst sich dieser Artikel mit der von uns angewendeten Rechnungsstellungsrichtlinie, die auf folgenden Aspekten basiert:
- Rolle des Unternehmens bei der Transaktion.
- An der Transaktion beteiligte Parteien.
- Identifizierung der Dienstleistungen für Mehrwertsteuerzwecke sowie des Anbieters und Kunden bei jeder der Dienstleistungen.
- Spanische Rechnungsstellungsvorschriften.
1. Rolle des Unternehmens als Online-Reisebüro
Wir sind ein Online-Reisebüro, das als offener Vermittler der Anbieter von Reisedienstleistungen und/oder des Kunden Vermittlungsdienstleistungen erbringt.
Das bedeutet, dass wir Anbieter von Reisedienstleistungen (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Autovermietungen) mit Kunden zusammenbringen, um Reisedienstleistungen von diesen Anbietern zu erwerben.
Ein Kunde, der eine Reisedienstleistung bei uns bucht, geht zwei separate Vereinbarungen ein:
- (i) Einen Bereitstellungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Reisedienstleistung und
- (ii) Einen Vermittlungsdienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen.
Die Rolle des Unternehmens als offener Vermittler ist in den AGBs auf seinen Webseiten klar definiert.
2. An der Transaktion beteiligte Parteien
Die an der Transaktion beteiligten Parteien sind:
- Anbieter der Reisedienstleistungen (z. B. Fluggesellschaften, Hotels, Autovermietungen).
- Das Online-Reisebüro (d. h. das Unternehmen)
- Kunden. Ein Kunde kann entweder eine Privatperson („Business to Consumer“, „B2C“) oder ein Unternehmer mit einer Steueridentifikationsnummer („Business to Business“, „B2B“) sein.
3. Relevante Dienstleistungen
Ein Kunde, der über uns eine Buchung für eine Reisedienstleistung vornimmt, erhält zwei separate Dienstleistungen von zwei verschiedenen Anbietern:
- (i) Die vom Reiseanbieter erbrachte Reisedienstleistung.
- (ii) Den Buchungsvermittlungsservice (von uns bereitgestellt).
4. Rechnungsstellungsvorschriften
Das Unternehmen unterliegt den spanischen Rechnungsstellungsvorschriften, die wie folgt zusammengefasst werden können:
- a) Die Ausstellung einer Rechnung ist nur für B2B-Kunden obligatorisch, die eine Rechnung anfordern und dem Reisebüro ihre Steueridentifikationsnummer mitgeteilt haben. Das Unternehmen hat sich jedoch freiwillig dazu entschieden, Rechnungen auch an seine B2C-Kunden auszustellen.
- b) Grundsätzlich darf ein Anbieter nur diejenigen Dienstleistungen in Rechnung stellen, die er tatsächlich erbracht hat. Dienstleistungen, die von anderen Anbietern erbracht werden, dürfen nur von diesen Anbietern in Rechnung gestellt werden. Daher stellt das Unternehmen nur seine Vermittlungsdienstleistungen in Rechnung. Wenn ein Kunde eine Rechnung für die Reisedienstleistung erhalten möchte, muss er diese beim Reiseanbieter anfordern.
- c) Nur zu Informationszwecken weist Vacaciones eDreams S.L. auf seiner Rechnung den Gesamtpreis der Reisedienstleistung (inkl. MwSt.) aus. Dieser Betrag ist jedoch nicht Teil der formellen Steuerrechnung von Opodo, da wir Ihnen formell nur unsere Servicegebühr in Rechnung stellen.